Ratgeber
Lungenkrankheiten und Fliegen
Bei einem kürzeren Flug bis zu 3 Stunden sind selten besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Bei Langstreckenflügen sieht die Situation deutlich kritischer aus.
Grundsätzlich können Hustenanfälle durch die geringe Luftfeuchtigkeit provoziert werden. Über die Schleimhäute kommt es zu einem Feuchtigkeitsverlust von ca. 100 ml pro Flugstunde.
In der Flugzeugkabine wird in der Regel ein Außendruck eingehalten, der einer Höhe von ungefähr 2500 m entspricht. Dadurch ist der Sauerstoffanteil in der Atemluft verringert und entsprechend sinkt die Sauerstoffsättigung im Blut. Bei einem Gesunden beträgt der Normalwert 98% bis 100% in Meereshöhe und etwa 90% in 2500 m Höhe. Dementsprechend können die Werte bei einer Lungenkrankheit niedriger liegen. Besteht zu Hause bereits eine Sauerstoffsättigung von 90% oder weniger, fällt sie während des Fluges in einen kritischen Bereich ab. Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen, sind das Lungenvolumen und die Anzahl der roten Blutkörperchen.
Chronische Lungenerkrankungen, bei denen eine medizinische Untersuchung auf Flugtauglichkeit erfolgen muss:
Nach einem Pneumothorax ist frühestens nach 6 Wochen Flugtauglichkeit gegeben. Bei einer Lungenentzündung besteht in der Regel keine Flugtauglichkeit.
Maßnahmen bei niedriger Sauerstoffsättigung oder erniedrigtem Lungenvolumen:
Notfallmedikamente müssen in ausreichender Menge mitgenommen werden.
Grundsätzlich können Hustenanfälle durch die geringe Luftfeuchtigkeit provoziert werden. Über die Schleimhäute kommt es zu einem Feuchtigkeitsverlust von ca. 100 ml pro Flugstunde.
In der Flugzeugkabine wird in der Regel ein Außendruck eingehalten, der einer Höhe von ungefähr 2500 m entspricht. Dadurch ist der Sauerstoffanteil in der Atemluft verringert und entsprechend sinkt die Sauerstoffsättigung im Blut. Bei einem Gesunden beträgt der Normalwert 98% bis 100% in Meereshöhe und etwa 90% in 2500 m Höhe. Dementsprechend können die Werte bei einer Lungenkrankheit niedriger liegen. Besteht zu Hause bereits eine Sauerstoffsättigung von 90% oder weniger, fällt sie während des Fluges in einen kritischen Bereich ab. Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen, sind das Lungenvolumen und die Anzahl der roten Blutkörperchen.
Chronische Lungenerkrankungen, bei denen eine medizinische Untersuchung auf Flugtauglichkeit erfolgen muss:
- Schweres Asthma bronchiale
- COPD und Lungenemphysem
- Lungenfibrose
- Schwere pulmonal-arterielle Hypertonie
Nach einem Pneumothorax ist frühestens nach 6 Wochen Flugtauglichkeit gegeben. Bei einer Lungenentzündung besteht in der Regel keine Flugtauglichkeit.
Maßnahmen bei niedriger Sauerstoffsättigung oder erniedrigtem Lungenvolumen:
- Während des Fluges sollten Sie sich ruhig verhalten und nicht viel umherlaufen, um den Sauerstoffverbrauch des Körpers gering zu halten.
- Intermittierendes oder ständiges Verabreichen von Sauerstoff während des Fluges. Hierfür können flugtaugliche, zertifizierte Sauerstoffkonzentratoren gemietet werden. Die Notwendigkeit muss bei der Buchung angegeben werden.
Notfallmedikamente müssen in ausreichender Menge mitgenommen werden.
Untersuchung zur Tauchtauglichkeit
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung dient der Vorbeugung von Tauchunfällen und sollte im Eigeninteresse eines jeden Tauchers liegen. In der Regel ist sie eine Voraussetzung für den Tauchsport. Nach der Untersuchung wird ein Zeugnis über die Tauchtauglichkeit gemäß den Vorgaben der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin ausgestellt.
Es werden neben dem allgemeinen körperlichen Zustand im Wesentlichen folgende Organe untersucht:
Bei stark übergewichtigen Personen können weitere Untersuchungen hinzu kommen, da starkes Übergewicht die Tauchtauglichkeit einschränken kann.
Abhängig vom Alter, dem Gesamtzustand und den Untersuchungsbefunden können weitere, spezielle Untersuchungen wie Röntgenuntersuchung des Brustkorbs (Thorax), Belastungsuntersuchung (Ergometrie) oder Laboruntersuchungen (Blutbild, Serum-Untersuchung, Blutsenkungsreaktion BSG, Urinuntersuchung) notwendig werden.
Die Untersuchung ist keine Leistung der Krankenkasse. Die Kosten werden entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erstellt und müssen von der untersuchten Person getragen werden.
Es werden neben dem allgemeinen körperlichen Zustand im Wesentlichen folgende Organe untersucht:
- Herz (Blutdruck, Puls, Auskultation).
- Lunge (Körperliche Untersuchung, Lungenfunktionsuntersuchung).
- Ohren und Nebenhöhlen.
- Leistungsfähigkeit (Ruhe-/evtl. Belastungs-EKG)
Bei stark übergewichtigen Personen können weitere Untersuchungen hinzu kommen, da starkes Übergewicht die Tauchtauglichkeit einschränken kann.
Abhängig vom Alter, dem Gesamtzustand und den Untersuchungsbefunden können weitere, spezielle Untersuchungen wie Röntgenuntersuchung des Brustkorbs (Thorax), Belastungsuntersuchung (Ergometrie) oder Laboruntersuchungen (Blutbild, Serum-Untersuchung, Blutsenkungsreaktion BSG, Urinuntersuchung) notwendig werden.
Die Untersuchung ist keine Leistung der Krankenkasse. Die Kosten werden entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erstellt und müssen von der untersuchten Person getragen werden.